Das Verbrauchergesetz „Loi Hamon“ hat die Pflichten für Unternehmer immens ausgeweitet. So müssen Händler die Verbraucher nun ausführlicher über die Geschäftsbedingungen informieren und darüber hinaus eine Reihe von Neuregelungen berücksichtigen. Welche einschneidenden Änderungen das 2014 erschienene Gesetz mit sich bringt, erklärt Ihr Rechtsanwalt Frankreich:

Das Gesetz „Loi Hamon“ erschien im Jahr 2014 mit dem Ziel, den Verbraucherschutz zu stärken und die Beziehung zwischen Lieferanten und Händlern neu zu definieren. Damit setzte die französische Justiz die europäischen Verbraucherrichtlinien aus dem Jahr 2011 um. Benannt wurde „Loi Hamon“ nach dem französischen Verbraucherminister Benoît Hamon, der an der Ausarbeitung beteiligt war. Da von den neuen Regelungen auch deutsche Online-Händler betroffen sein können, wollen wir Ihnen als Ihr Rechtsanwalt Frankreich einige Aspekte des Gesetzes näher bringen:

Rechtsanwalt Frankreich: „Unternehmer werden in die Pflicht genommen“

Durch das Inkrafttreten des „Loi Hamon“ wurden die Verbraucherrechte in Frankreich verstärkt. So werden die Unternehmer nun in die Pflicht genommen, den Verbraucher ausführlicher über die Geschäftsbedingungen zu informieren. Folglich sind Online-Händler oder andere Unternehmen dazu verpflichtet, die zusätzlichen Informationen innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) niederzuschreiben, um den Käufer über seiner Rechte aufzuklären. Als Folge dessen müssen die AGBs beispielsweise die Voraussetzungen, Fristen und Ausübungsmodalitäten des Widerrufsrechtes beinhalten und ein dementsprechendes Musterformular aufweisen. Als weiterer Bestandteil der AGB ist vorgesehen, dass Hinweise zur Übernahme der Kosten der Rücksendung aufgeführt werden. Sollte dies unterbleiben, muss der Unternehmer als Konsequenz die Kosten für die Rücksendung tragen. Als Ihr Rechtsanwalt Frankreich wollen wir zudem daran erinnern, dass durch das Inkrafttreten des „Loi Hamon“ auch eine Informationspflicht zur Identität des Unternehmens besteht. So müssen die AGBs gültige Kontaktdaten beinhalten, um dem Verbraucher einen Ansprechpartner aufzuzeigen. Neben diesen essenziellen Informationen sieht das Gesetz für weitere Aspekte eine Informationspflicht vor, die wir hier im Detail allerdings nicht erörtern können. Für ausführlichere Informationen stehen wir Ihnen jedoch als Ihr Rechtsanwalt Frankreich als Ansprechpartner zur Seite, sodass Sie uns bei Fragen gerne kontaktieren können.

Rechtsanwalt Frankreich: „Transportrisiko liegt beim Unternehmer!“

Im folgenden Abschnitt wollen wir näher darauf eingehen, wie das Verbraucherrecht im Rahmen der Vertragsausführung durch „Loi Hamon“ gestärkt wurde. Ein Aspekt der Neuregelung betrifft die Lieferfrist der Ware beziehungsweise der Dienstleistung: Sollte der Unternehmer die bei Vertragsabschluss vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten, hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag als nichtig zu erklären und die getätigten Zahlungen zurückzufordern. Falls keine Frist vereinbart wurde, darf der Vertrag gekündigt werden, wenn die Ware 30 Tage nach Vertragsabschluss nicht geliefert wurde. Als Rechtsanwalt Frankreich haben wir uns weiter mit der Neugestaltung des Transportrisikos beschäftigt. Mit dem Inkrafttreten des Verbrauchergesetzes sind Klauseln, die das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts auf den Verbraucher übertragen, verboten. Der Verbraucher kann nur noch dann in Verantwortung gezogen werden, wenn sich die Beschädigung oder der Verlust ereignen, nachdem der Verbraucher oder ein von ihm autorisierter Dritter die Ware bereits in Empfang genommen haben. Ferner wurden die Verbraucherrechte bei der Rücksendung einer mangelhaften Ware gestärkt: Der Käufer darf für einen eventuellen Wertverlust nur dann haftbar gemacht werden, wenn die Wertminderung auf einen nicht notwendigen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist.

Fragen zu „Loi Hamon“? – Ihr Rechtsanwalt Frankreich antwortet!

Falls Sie Fragen zu der Gesetzesänderung haben, können wir Ihnen weiterhelfen. Hierfür bietet es sich an, den zweiten und dritten Teil unseres Beitrages zu lesen oder aber uns direkt zu kontaktieren. Als Ihr Rechtsanwalt Frankreich unterstützen wir Sie gerne bei allen Unklarheiten bezüglich des französischen Rechtes.

Wir bieten Ihnen außerdem: Gesellschaftsrecht Frankreich, Urheberrecht Frankreich und Arbeitsrecht Frankreich.

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