In Frankreich werden Verkehrsverstöße als Bagatelldelikte gewertet und sind somit direkt von der Verwaltung und nicht von den Justizbehörden zu erledigen. Vor dem Jahre 2010 hatte die zuständige französische Verwaltung lediglich limitierte Möglichkeiten, um Bußgelder von deutschen Urlaubern einzufordern, sodass es meist keine Folgen hatte, wenn die fälligen Sanktionen nicht beglichen wurden. Als Anwalt Frankreich weiß man, dass sich dies mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen geändert hat:

Lange Zeit war es üblich, dass deutschen Urlaubern geraten wurde, Zahlungsaufforderungen von ausländischen Verkehrsbehörden zu ignorieren. Nichtdeutsche Behörden hatten kaum Optionen Bußgelder in Deutschland einzufordern, sodass sie mehr oder weniger an die Zahlungsbereitschaft der Verkehrssünder angewiesen waren. Die Einführung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen hat dies allerdings geändert. So kann die französische Verwaltung nach Wissen eines Anwalt Frankreich nun das Bundesamt für Justiz (BfJ) einschalten, falls deutsche Urlauber den Zahlungsaufforderungen nicht nachkommen sollten.

Anwalt Frankreich: „In eindeutigen Fällen sollte schnell bezahlt werden“

Dieser Vorgang ist allerdings an gewisse Voraussetzungen geknüpft, die unbedingt erfüllt sein müssen. Hierzu zählt beispielsweise, dass das Bußgeld samt Bearbeitungsgebühren mindestens 70 Euro betragen muss. Des Weiteren muss der Verkehrssünder von der französischen Verwaltung auf Deutsch angeschrieben werden, damit der Bescheid ordnungsgemäß ausgestellt wurde. Sollten diese Konditionen erfüllt sein und dennoch die Zahlungsaufforderungen unbeachtet bleiben, ist es wahrscheinlich, dass das BfJ eingeschaltet wird. Dieses prüft die Sachlage und versendet anschließend selbst ein „Knöllchen“ an den Beschuldigten. Diesem obliegt es nun, mit oder ohne Anwalt Frankreich fristgerecht Einspruch zu erheben (zwei Wochen). Sollte kein Einspruch eingelegt werden und die Strafe dennoch unbezahlt bleiben, kann ein Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung der Strafzahlung beauftragt werden. Sollten an der Forderung der französischen Verwaltung keine Zweifel bestehen, rät ein Anwalt Frankreich dazu, den Betrag umgehend zuzahlen. Diese Empfehlung ergibt sich dadurch, dass verspätete Zahlungen in Frankreich mit kräftigen Aufschlägen berechnet werden: Je eher man zahlt, umso geringer fällt das Bußgeld aus. Wer gegen den Bescheid vorgehen will, der sollte sich von einem Anwalt Frankreich beraten lassen. Dieser kennt die einzuhaltenden Fristen und weiß, an wen der Einspruch zu richten ist. Ferner kann ein Anwalt Frankreich bei der Formulierung helfen, da der Antrag auf Französisch oder einer anderen zulässigen Sprache gestellt werden muss.

Anwalt Frankreich: „In einigen Fällen müssen Sie nicht zahlen“

Sollten Sie als Fahrzeughalter während des Verkehrsdelikts nicht der Fahrzeugführer gewesen sein, lehnt das BfJ eigentlich die Anträge ausländischer Behörden ab, da der Fahrzeughalter in diesen Fällen in Deutschland für den Verstoß nicht zur Verantwortung gezogen werden darf. Des Weiteren kann Sie ein Anwalt Frankreich beruhigen, wenn Sie sich nach einem Verkehrsdelikt in Frankreich vor einem Fahrverbot fürchten sollten. Im Ausland begangene Verstöße ziehen weder Fahrverbote noch Punkte in Flensburg nach sich, sodass Sie in dieser Hinsicht nicht mit Konsequenzen rechnen müssen.

Falls sich das BfJ nicht in den Fall einschalten sollte, bedeutet dies noch nicht, dass Ihr Fehlverhalten in Frankreich keine Folgen nach sich zieht. So kann es eintreten, dass Sie bei der nächsten Reise nach Frankreich mit der französischen Justiz zu tun bekommen. Dort werden Verkehrsdelikte gespeichert und ohne Bußgeldbescheid nach einem Jahr und mit Bußgeldbescheid erst nach drei Jahren wieder gelöscht. Dabei ist es nicht relevant, ob die Forderung in Deutschland überhaupt vollstreckt werden dürfte, da das französische Recht gilt.

Sollten Sie sich also häufiger in Frankreich aufhalten, wird Ihnen ein Anwalt Frankreich empfehlen, die Bußgeldforderung zu begleichen.

Bei Zweifeln einen Anwalt Frankreich fragen!

Sollten Sie sich unsicher sein, wie Sie sich bei Verkehrsdelikten in Frankreich zu verhalten haben, oder die Gültigkeit der Forderung anzweifeln, sollten Sie einen Anwalt Frankreich konsultieren. Ein Anwalt Frankreich kennt die relevanten gesetzlichen Bestimmungen, kann Ihren Fall einschätzen und bei begründeten Zweifeln mit Ihnen die nötigen Schritte einleiten.

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